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Frage vom 15. Mai 2016
Wir bitten die Machtbefugnis von Aussagen der Leitung des SVET-Zentrums über das Vorhandensein bei ihnen der Exklusivrechte auf die Nutzung der Werke von Grigori Grabovoi und der Warenzeichen GRABOVOI® und GRIGORI GRABOVOI® in Westeuropa zu klären.

Antwort auf die Frage bezüglich SVET-Zentrum:

In Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die den Grundsatz der Unzulässigkeit jeglicher Form von Diskriminierung im Bereich der Bildung festlegt, das Recht eines jeden Menschen auf die von ihm gewählte Bildung verkündet und im Einklang mit der Richtlinie der Generalkonferenz der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur alle Formen der Diskriminierung im Bildungsbereich in der Konvention über Bekämpfung der Diskriminierung im Bildungsbereich verankert hat, welche auch von der Republik Serbien ratifiziert wurde, verbietet die Gesetzgebung der Republik Serbien die Gewährung von exklusiven Rechten auf Objekte des intellektuellen Eigentums, die im Bereich der Bildungstätigkeit genutzt werden. In Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechtes verbietet das Föderale Gesetz der Russischen Föderation Nr. 273 — ФЗ vom 29.12.2012 «Über Bildung» verbietet auch die Gewährung von exklusiven Rechten auf Objekte des intellektuellen Eigentums, einschließlich der Urheberwerke, Warenzeichen und sonstiger Arten des intellektuellen Eigentums im Bildungsbereich.

Vor diesem Hintergrund verfügt das SVET Zentrum UG über keine exklusiven Rechte auf Abhalten von Seminaren nach der Lehre von Grigori Grabovoi sowie auf Nutzung von seinen Warenzeichen.

Die Personen, die Sub-Lizenzverträge für die Nutzung von Warenzeichen GRABOVOI, GRIGORI GRABOVOI und für die Nutzung von Werken mit der Organisation Grigori Grabovoi PR KONSALTING TECHNOLOGIES OF ETERNAL DEVELOPMENT abgeschlossen haben, dürfen diese Rechte im vollen Umfang nutzen. Die genannte Organisation agiert auf der Grundlage der Bescheinigung über die staatliche Eintragung der physischen Person Grigori Grabovoi als Einzeluntenehmer Nr. 63983276 vom 21. September 2015 agiert (ausgestellt durch die Agentur für Eintragung von Unternehmen der Republik Serbien).

Die Information auf der Internetseite http://www.svet-centre.com/ darüber, dass nur das SVET-Zentrum berechtigt ist, die Namen «GRABOVOI», «GRIGORI GRABOVOI» sowie die Werke von Grigori Grabovoi zu nutzen, stimmt nicht und muss entfernt werden.

Anwalt für intellektuelles Eigentum W.G. Konev

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